Automobilkaufmann/-frau
Beschulung
1. Ausbildungsjahr: einen Schultag/Woche
2. Ausbildungsjahr: zwei Schultage/Woche
3. Ausbildungsjahr: einen Schultag/Woche
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Prüfungen
Zwischenprüfung:
Mitte des zweiten Ausbildungsjahres (März/April)
Abschlussprüfung:
schriftlich
praktisch
Ausbildungsinhalte
– Bedienung von Informations- und Kommunikationssystemen
– Anwendung des Datenschutzes
– Vertriebssysteme und Vertriebsstufen in der Automobilwirtschaft
– Unterscheidung von Fahrzeugarten und -typen nach Vorschriften und Typologien
– Mitwirkung an Diagnose-, Wartungs- und Reparaturarbeiten
– Verkaufsgespräche vor- und nachbereiten
– Nutzung unterschiedlicher Beschaffungsmöglichkeiten von Gebrauchtwagen
– Planung und Überwachung von Werkstattaufträgen
– Kennenlernen der Bedingungen der Allgmeinen Betriebserlaubnis (Sonderzubehör,…)
– Bearbeitung von Kulanzanträgen
– Vorschriften und Richtlinien zum Recycling von Fahrzeugen
– Anwendung von Kalkulationsschemata für Neu- und Gebrauchtwagen
– Unterscheidung zwischen Finanzierung und Leasing, Vorbereiten solcher Verträge
– Versicherungsanträge vorbereiten, Versicherungen vermitteln
– Kalkulation und Abrechnung von betriebsspezifischen Leistungen
– Vergleich von Preis-Leistungsverhältnissen
– Planung und Durchführung von Sonderaktionen, Mitwirkung bei der Erfolgskontrolle
Aufstiegschancen
nach entsprechender Berufspraxis:
– Fachkaufmann/-frau für Einkauf und Materialwirtschaft
– Handelsfachwirt/-in
– Geprüfte(r) Leasingfachwirt/-in
– Automobilverkäufer/-in
Ansprechpartner:
StD Marco Daucher
Tel.: 09431 728-500